Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse
Gestützt auf Leistungsverträge zwischen dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) sowie zwischen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und dem SRK erbringt das SRK folgende Dienstleistungen im Bereich Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse:
- Vormeinung
- Anerkennung
- Registrierungsbescheinigung Ausländische Ausbildungsabschlüsse
- Duplikata und Namensänderung
Das Schweizerische Rote Kreuz ist zuständig für die Anerkennung von Diplomen und Berufsausweisen in den folgen Berufen:
Auf Stufe Sekundär II (ISCED 3A): |
Auf Stufe Tertiär 5B (ISCED 5A) |
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Nähere Informationen zu den Berufen finden Sie hier.
Themen
AktuellesHäufig gestellte Fragen (FAQ)InformationsmerkblattSprachkenntnisseGebühren
Material
Formular zur Beantragung einer Vormeinung und/oder Gesuchsunterlagen Modulo per la richiesta di un preavviso e/o la domanda di riconoscimento
Unterlagen bestellen: Schweizerisches Rotes Kreuz
Departement Gesundheit und Integration
Abteilung Berufsbildung
Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
Werkstrasse 18
3084 Wabern
T: 0041 0900 733 276
(CHF 2.50 pro Minute.
Die ersten 90 Sekunden sind kostenlos.)
(Mo-Fr, 8h - 12h)
Weitere Infos
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT)
Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK)
Rektorenkonferenz der schweizerischen Universitäten
Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13.12.2002
Verordnung über die Berufsbildung vom 19.11.2003
EU Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen